Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Bautzen B156
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250101 |
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angeordnet am: | 22.11.1999 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | LASuV Bautzen |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Bautzen |
umfasste Gemarkung(en): | T.v. Bautzen, T.v. Burk, T.v. Nadelwitz, T.v. Niederkaina |
Größe: | 170 ha |
Anzahl Besitzstände: | 54 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die Verfahrensziele wurden erreicht.
Der Ausbau der B 156 (neu) war als Umgehung von Teilen der bebauten Ortslage der Stadt Bautzen als bedeutsame Straßenverbindung eingestuft worden. Sie stellte eine von anliegender Bebauung freie Verkehrsverbindung von der Bundesstraße B 6 zur Bundesautobahn BAB 4 und weiter zur derzeitigen B 156 dar.
Nach den vorliegenden Plänen beanspruchte die Straßenbaumaßnahme ca. 15 ha intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche, sowie ca. 5 ha anders genutzte Flächen.
Die Trasse der neuen Bundesstraße B 156 zerschnitt große zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen und unterbrach alte Wegeverbindungen. Es entstanden unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen. Eine Erschließung war oftmals nicht mehr gewährleistet. Für die Betroffenen stellten diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedeuteten erhebliche Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur.
Durch das Verfahren der Ländlichen Neuordnung konnte der entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden.
Es wurden die Nachteile für die Betroffenen sowie für die allgemeine Landeskultur gemindert.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens war:
- das für den Neubau der B 156 - Ortsumgehung Bautzen benötigte Land bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplitterung der Grundstücke zu minimieren,
- die Verringerung der durch das Unternehmen zu erwartenden Beeinträchtigungen,
- die Bereitstellung von Land für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft (Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen).
Diese Verfahrensziele und der ursprüngliche Zweck konnten vollumfänglich erreicht werden.
Die Ländliche Neuordnung Bautzen B156 war die erste Unternehmensflurbereinigung, die im Landkreis Bautzen abgeschlossen wurde.
Der Flurbereinigungsplan für alle Grundeigentümer lag am 11.05.2016 vor. Es folgten Bekanntgabe und Erörterung für alle Teilnehmer. Ein Nachtrag zum Flurbereinigungsplan erfolgte am 12.05.2017. Die Ausführungsanordnung wurde am 28.07.2017 erlassen. Der neue Rechtszustand trat am 01.10.2017 ein. Seit diesem Tage verfügen die Eigentümer über Ihre neuen Flurstücke.
Am 02.10.2017 wurden die Flurbereinigungsunterlagen zur Berichtigung an Kataster und Grundbuchamt abgegeben.
Nachdem das Kataster und das Grundbuch berichtigt und die Konten geprüft waren, konnte das Verfahren am 17.06.2019 mit einer kleinen Feierstunde unter Beteiligung der zuständigen Beigeordneten des Landkreises Bautzen Frau Weber, des Finanzbürgermeisters der Stadt Bautzen Herrn Dr. Böhmer, Herrn Israel als zuständigem Abteilungsleiter des Unternehmensträgers, des zuständigen Amtsleiters im Landkreis Bautzen Herrn von Roux, der Oberen Flurbereinigungsbehörde Herrn Balling und des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Hauptbewirtschafter beendet werden.
Es wurde ein kleiner Gedenkstein für das erste abgeschlossene Unternehmensverfahren im Landkreis Bautzen aufgestellt.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Bautzen B156 setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Björn Schober, Vorstandsvorsitzender | Frau Andrea Schmidt, Stellvertreterin |
Frau Brigitte Ganßauge | Herr Eckart Pelz |
Herr Dietmar Wolf | Frau Hanza Scholz |
Herr Steffen Ricklinkat | |
Herr Ingolf Kern |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Björn Schober
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03591) 5251 62434
Email:
Frau Andrea Schmidt
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62415
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Bautzen B156
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Bautzen B156
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen