Teilnehmergemeinschaft Sitzenroda
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 300221 |
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angeordnet am: | 23.10.2003 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Belgern-Schildau |
umfasste Gemarkung(en): | Sitzenroda: Flur 1 ,2 ,3 ,4 ,5 ,6 ,7 ,8 Schildau: Flur 4 ,8 ,9 ,10 |
Größe: | 1.765 ha |
Anzahl Besitzstände: | 576 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 2,28 Mio. € |
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Finanzierung und Zuschuss: | 2,02 Mio. € Zuschuss (rund 89 %) und 0,25 Mio. € Eigenleistungsanteil der TG ( rund 11 %) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Verfahrensgebiet verfügt über ein umfangreiches, über den "Großen Teich" mit der Elbe verbundenes System von Fließgewässern II. Ordnung und stehenden Gewässern. Die Hauptzuflüsse werden im Süden aus dem "Sieben Quellen Tal" und aus dem östlich des Verfahrensgebietes gelegenen Bereich Dahlener-Dübener-Heide gespeist. Das örtliche Hochwasser in Folge der Starkniederschläge vom August 2002 überflutete weite Bereiche der Ortslage Sitzenroda. Es entstanden dabei erhebliche Schäden an Straßen und Wegen, aber auch an den privaten Grundstücken. Auch am Ostrand des Ortsteils Schilderhain kommt es immer wieder, z.B. nach der Schneeschmelze, zu Hochwasserereignissen, bei denen die Grundstücke und deren Zuwegung überflutet sind. Im Zuge der Ländlichen Neuordnung können Maßnahmen durchgeführt werden, die im gemeinschaftlichen Interesse liegen. Im Verfahren Sitzenroda bedeutet dies vor allem die Erarbeitung eines lokalen Hochwasserschutzkonzeptes, in Zusammenarbeit mir den zuständigen Behörden, und dessen bodenordnerische Umsetzung.
In diesem Zusammenhang ist z.B. im Bereich der Ortslage Schilderhain geplant, einen bislang fehlenden Vorfluter, der die bei der Schneeschmelze anfallenden Wassermassen abfängt, anzulegen. Der ursprüngliche hier verlaufende Bach ist verrohrt und kann daher größere Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Eine Grabenöffnung ist für diesen Teilbereich nicht sinnvoll, da anderenfalls Ackerflächen zerschnitten werden.
Darüber hinaus sollten im Verfahrensgebiet liegende Teiche saniert und ggf. zu Wasserrückhaltebecken ausgebaut werden. Ebenso sollen Gräben saniert und ggf. verrohrte Bereiche wieder geöffnet werden.
Des weiteren besteht im Neuordnungsgebiet oft keine Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Bewirtschaftungsstruktur. Darüber hinaus ist das Grundeigentum teilweise zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern, sind die Flurstücke neu zu ordnen. Sie sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und zusammengelegt werden.
Im Rahmen der Neuordnung können die in der Ortslage Sitzenroda vorhandenen bodenordnerischen Konflikte entflechtet werden. Um die bereits laufenden bzw. beantragten Verfahren zur Auflösung ungetrennter Hofräume nach dem Bodensonderungsgesetzt nicht zu behindern, werden in der Gemarkung Sitzenroda Flur 3 die Flurstücke 26/2 und 39/3 nicht in das Verfahrensgebiet einbezogen.
Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege und Wasserläufe sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise nicht mehr vorhanden, neue Wege und verlegte Gewässerläufe liegen teilweise auf privatem Grund. Weite Teile des Neumühlenbaches sind noch nicht im Kataster ausgewiesen. Diese unklaren Grenz. Und Eigentumsverhältnisse sind nur in einem Ländlichen Neuordnungsverfahren in Verbindung mit einem ausreichenden und zweckmäßigem Wege-, Straßen- und Gewässernetz neu zu ordnen und zu regeln.
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungswert der Landschaft sollen durch geeignete Maßnahmen verbessert werden. Landschaftselemente, die eine Biotopvernetzung und eine Verbesserung des ausgeräumten Landschaftsbildes bewirken, sollen geschaffen werden. Insbesondere sollen bei der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes auf eine ökologisch verträgliche Vorgehensweise geachtet werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Sitzenroda setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Udo Friebel, Vorstandsvorsitzender | Herr Jörg Morstein, Stellvertreter |
Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Udo Friebel
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03421) 758 3244
Email:
Herr Jörg Morstein
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03421) 758 3249
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Sitzenroda
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Dr. Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Sitzenroda
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Udo Friebel
Teilnehmergemeinschaft Sitzenroda
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Sitzenroda erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: