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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Gruna


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 300321
    angeordnet am: 15.12.2004
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Laußig
    umfasste Gemarkung(en): Gruna, Laußig, Pristäblich
    Größe: 1.015 ha
    Anzahl Besitzstände: 291

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 118.120,00 €
    Finanzierung und Zuschuss: 106.308,00 € Zuschuss (90%) und 11.812,00 € Eigenleistungen (10%)
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Die durch das Verfahrensgebiet fließende Mulde hat während des Hochwassers vom August des Jahres 2002 in der betroffenen Gemeinde erhebliche Schäden verursacht. Es entstanden dabei großflächige Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden, Straßen, Dämmen und Landwirtschaftsflächen. Das Ausmaß der Schäden unterstreicht die Erforderlichkeit von bodenordnerischen Maßnahmen, die deren Behebung unterstützen.

    Der entlang der Mulde verlaufende Hochwasserschutzdamm konnte nicht ausreichend Schutz bieten, daher musste der Deich an mehreren Stellen (zunächst provisorisch) erneuert werden. Darüber hinaus ist die Landestalsperrenverwaltung dabei den Hochwasserschutz und damit auch das Deichkonzept entlang der Mulde neu zu überarbeiten. Die Landestalsperrenverwaltung plant im Gemeindegebiet Laußig eine größere Deicherneuerungsmaßnahme. Das dafür erforderliche Bodenmanagement soll im Rahmen des Ländlichen Neuordnungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer durchgeführt werden. Dabei steht auch im Mittelpunkt die Unterstützung der Maßnahmen der Landestalsperrenverwaltung und der Gemeinde bezüglich des Wiederaufbaus der Infrastruktur und der Neukonzeption des Hochwasserschutzes. Dies kann nur mit Hilfe einer umfassenden Bodenordnung sinnvoll umgesetzt werden.

    Bei dem Hochwasser vom August des Jahres 2002 sind einige landwirtschaftlich genutzte  Flächen zerstört worden (Auswaschung des Mutterbodens, Anlagerung von Sedimenten). Es sind daher im Rahmen des Neuordnungsverfahrens nach Möglichkeit bodenordnerische Maßnahmen zu treffen, die auch für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung sichern. Gleichzeitig können wertvolle  Biotopflächen, die durch das Augusthochwasser 2002 entstanden sind geschützt und erhalten werden.

    Im Rahmen der Neuordnung können die in der Ortslage Gruna vorhandenen bodenordnerischen Konflikte entflechtet werden.

    Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege und Wasserläufe sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise nicht mehr vorhanden, neue Wege und verlegte Gewässerläufe liegen teilweise auf privatem Grund. Diese unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse können nur in einem Ländlichen Neuordnungsverfahren in Verbindung mit einem ausreichenden und zweckmäßigem Wege-, Straßen- und Gewässernetz neu geordnet und geregelt werden. Durch Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung (z.B. Grabenöffnungen) kann der vorbeugende Hochwasserschutz unterstützt werden. 


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Gruna setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Thorsten Hindemith, Vorsitzender der TGFrau Kerstin Treder, Stellvertreterin
     
    Herr Thomas Schröter Herr Ulrich Kröber
    Frau Heidrun Kräger Herr Wolfgang Held
    Herr Roland Reiche Herr Werner Damm
    Herr Wolfgang Görlich Herr Carsten Schördling

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Thorsten Hindemith
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03421) 758 3250
    Email: Thorsten.Hindemith(at)lra-nordsachsen.de

    Frau Kerstin Treder
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03421) 758 3252
    Email: Kerstin.Treder(at)lra-nordsachsen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Gruna
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    Dr. Belian-Straße 4-5
    04838 Eilenburg


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Gruna
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Gruna, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Thorsten Hindemith
    Teilnehmergemeinschaft Gruna
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Gruna erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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