Teilnehmergemeinschaft Gruna
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 300321 |
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angeordnet am: | 15.12.2004 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Laußig |
umfasste Gemarkung(en): | Gruna, Laußig, Pristäblich |
Größe: | 1.015 ha |
Anzahl Besitzstände: | 291 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 118.120,00 € |
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Finanzierung und Zuschuss: | 106.308,00 € Zuschuss (90%) und 11.812,00 € Eigenleistungen (10%) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die durch das Verfahrensgebiet fließende Mulde hat während des Hochwassers vom August des Jahres 2002 in der betroffenen Gemeinde erhebliche Schäden verursacht. Es entstanden dabei großflächige Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden, Straßen, Dämmen und Landwirtschaftsflächen. Das Ausmaß der Schäden unterstreicht die Erforderlichkeit von bodenordnerischen Maßnahmen, die deren Behebung unterstützen.
Der entlang der Mulde verlaufende Hochwasserschutzdamm konnte nicht ausreichend Schutz bieten, daher musste der Deich an mehreren Stellen (zunächst provisorisch) erneuert werden. Darüber hinaus ist die Landestalsperrenverwaltung dabei den Hochwasserschutz und damit auch das Deichkonzept entlang der Mulde neu zu überarbeiten. Die Landestalsperrenverwaltung plant im Gemeindegebiet Laußig eine größere Deicherneuerungsmaßnahme. Das dafür erforderliche Bodenmanagement soll im Rahmen des Ländlichen Neuordnungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer durchgeführt werden. Dabei steht auch im Mittelpunkt die Unterstützung der Maßnahmen der Landestalsperrenverwaltung und der Gemeinde bezüglich des Wiederaufbaus der Infrastruktur und der Neukonzeption des Hochwasserschutzes. Dies kann nur mit Hilfe einer umfassenden Bodenordnung sinnvoll umgesetzt werden.
Bei dem Hochwasser vom August des Jahres 2002 sind einige landwirtschaftlich genutzte Flächen zerstört worden (Auswaschung des Mutterbodens, Anlagerung von Sedimenten). Es sind daher im Rahmen des Neuordnungsverfahrens nach Möglichkeit bodenordnerische Maßnahmen zu treffen, die auch für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung sichern. Gleichzeitig können wertvolle Biotopflächen, die durch das Augusthochwasser 2002 entstanden sind geschützt und erhalten werden.
Im Rahmen der Neuordnung können die in der Ortslage Gruna vorhandenen bodenordnerischen Konflikte entflechtet werden.
Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege und Wasserläufe sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise nicht mehr vorhanden, neue Wege und verlegte Gewässerläufe liegen teilweise auf privatem Grund. Diese unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse können nur in einem Ländlichen Neuordnungsverfahren in Verbindung mit einem ausreichenden und zweckmäßigem Wege-, Straßen- und Gewässernetz neu geordnet und geregelt werden. Durch Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung (z.B. Grabenöffnungen) kann der vorbeugende Hochwasserschutz unterstützt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Gruna setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Thorsten Hindemith, Vorsitzender der TG | Frau Kerstin Treder, Stellvertreterin |
Herr Thomas Schröter | Herr Ulrich Kröber |
Frau Heidrun Kräger | Herr Wolfgang Held |
Herr Roland Reiche | Herr Werner Damm |
Herr Wolfgang Görlich | Herr Carsten Schördling |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Gruna
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Dr. Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Gruna
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Thorsten Hindemith
Teilnehmergemeinschaft Gruna
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Gruna erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: