Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Crossen
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 220041 |
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angeordnet am: | 23.06.1999 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Erlau |
umfasste Gemarkung(en): | Niedercrossen, Obercrossen sowie Flurstücke der Gemarkungen Erlau und Schweikershain |
Größe: | 974 ha |
Anzahl Besitzstände: | 295 |
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 1,607 Mio. € |
Finanzierung und Zuschuss: | 1,366 Mio. € Zuschuss (rund 85 %) und 241 Tsd. € Eigenleistungsanteil der TG (rund 15 %) |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Auszug aus dem Anordnungsbeschluss zum Zeitpunkt der Anordnung:
Das Verfahrensgebiet ist so begrenzt, dass sowohl die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, als auch die allgemeine Landeskultur und Landentwicklung gefördert werden können.
Die Grundstücke der Teilnehmer sind zum Teil im Verfahrensgebiet zerstreut, der Flächenzuschnitt genügt nicht den individuellen Bewirtschaftungsanforderungen.
Im Verfahren soll die Flur neu geordnet und durch Ergänzung und Ausbau des Wegenetzes zweckmäßig erschlossen werden. Maßnahmen der Dorfentwicklung, bodenverbessernde sowie landschaftspflegerische Maßnahmen sollen ebenso durchgeführt werden.
Eine wichtige Aufgabe ist die Regelung der Eigentumsverhältnisse und die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
Die Flurbereinigung schafft somit die Voraussetzung zur Erhaltung, Sicherung und Gestaltung der Kulturlandschaft und führt in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Planungsträgern zur Neuordnung des ländlichen Raumes.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Crossen setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Erik Sefkow, Vorstandsvorsitzender | Frau Mikaela Schilling, Stellvertreterin |
Herr Jörg Sonntag, Stellvertreter | |
Herr Andreas Schneider, Wegebaumeister | Herr Roland Werner |
Herr Eberhard Möbius, örtlich Beauftragter | Herr Dietmar Michael, Pflanzmeister |
Herr Eckart Gleißberg, Stellvertreter des örtlich Beauftragten | Herr Fritz Klemm |
Herr Renè Merkel, Stellvertreter des Wegebaumeisters |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Erik Sefkow
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03731) 799 1691
Email:
Frau Mikaela Schilling
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03731) 799 1682
Email:
Herr Jörg Sonntag
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03731) 799 1692
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Crossen
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Dr.-Zieger-Straße 2
04720 Döbeln
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigungsverfahren Crossen
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg