Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 260031 |
---|---|
angeordnet am: | 30.12.1996 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Vierkirchen |
umfasste Gemarkung(en): | Buchholz Flur 1 bis 9, Melaune Flur 1 und 3 und einzelne Flurstücke der Gemarkungen Maltitz, Gebelzig und Nieder-Seifersdorf |
Größe: | 1.113 ha |
Anzahl Besitzstände: | 417 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 1.332 T€ |
---|---|
Finanzierung und Zuschuss: | 1.087 T€ Zuschuss (rund 86 % bzw. 70 %) und 245 T€ EL der TG (rund 14 % bzw. 30 %) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die Gemeinde Buchholz hat mit dem Schreiben vom 01.03.1996 Antrag auf Durchführung der Ländlichen Neuordnung gestellt. Das Verfahren wurde angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung und zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen. Es sollen Nachteile für die Landeskultur, die durch die Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen entstanden sind, beseitigt werden und dabei auftretende Nutzungskonflikte aufgelöst werden.
Im Neuordnungsgebiet
- sind zahlreiche Erschließungswege beseitigt worden,
- neue Wege geschaffen worden, die über fremden Grund und Boden verlaufen und rechtlich nicht abgesichert sind,
- bestehen ungeklärte Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an der ursprünglichen Trasse der Bundesautobahn A4,
- sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen nicht mehr nachweisbar,
- besitzen zahlreiche Flurstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden.
In den Ortslagen sollen
- die Eigentumsverhältnisse am vor 1945 aufgesiedelten Rittergut geregelt werden,
- die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert werden,
- Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
- Landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
- notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse durchgeführt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
---|---|
Herr Adrian Werner, Vorsitzender der TG | Frau Anja Probst, Stellvertreterin |
Herr Wolfgang Urban | Herr Horst Brinner |
Herr Joachim Schade | Herr Günter Graf |
Herr Hubert John | Herr Udo Gleisenberg |
Herr Rudi Kochte | |
Herr Bernd Windler | Herr Karl-Heinz Schramm |
Herr Roland Bitterlich |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Str. 42
02708 Löbau
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Adrian Werner
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: