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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 260031
    angeordnet am: 30.12.1996
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Vierkirchen
    umfasste Gemarkung(en): Buchholz Flur 1 bis 9, Melaune Flur 1 und 3 und einzelne Flurstücke der Gemarkungen Maltitz, Gebelzig und Nieder-Seifersdorf
    Größe: 1.113 ha
    Anzahl Besitzstände: 417

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 1.332 T€
    Finanzierung und Zuschuss: 1.087 T€ Zuschuss (rund 86 % bzw. 70 %) und
    245 T€ EL der TG (rund 14 % bzw. 30 %)
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Die Gemeinde Buchholz hat mit dem Schreiben vom 01.03.1996 Antrag auf Durchführung der Ländlichen Neuordnung gestellt. Das Verfahren wurde angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung und zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen. Es sollen Nachteile für die Landeskultur, die durch die Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen entstanden sind, beseitigt werden und dabei auftretende Nutzungskonflikte aufgelöst werden.

    Im Neuordnungsgebiet

    • sind zahlreiche Erschließungswege beseitigt worden,
    • neue Wege geschaffen worden, die über fremden Grund und Boden verlaufen und rechtlich nicht abgesichert sind,
    • bestehen ungeklärte Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an der ursprünglichen Trasse der Bundesautobahn A4,
    • sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen nicht mehr nachweisbar,
    • besitzen zahlreiche Flurstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
    • sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
    • sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden.

    In den Ortslagen sollen

    • die Eigentumsverhältnisse am vor 1945 aufgesiedelten Rittergut geregelt werden,
    • die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert werden,
    • Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
    • Landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
    • notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse durchgeführt werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Adrian Werner, Vorsitzender der TGFrau Anja Probst, Stellvertreterin
     
    Herr Wolfgang Urban Herr Horst Brinner
    Herr Joachim Schade Herr Günter Graf
    Herr Hubert John Herr Udo Gleisenberg
    Herr Rudi Kochte
    Herr Bernd Windler Herr Karl-Heinz Schramm
    Herr Roland Bitterlich

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Adrian Werner
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03581) 663 3630
    Email: adrian.werner(at)kreis-gr.de

    Frau Anja Probst
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03581) 663 3631
    Email: Anja.Probst(at)kreis-gr.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Georgewitzer Str. 42
    02708 Löbau


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Postfach 300152
    02806 Görlitz


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Adrian Werner
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Postfach 300152
    02806 Görlitz


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Buchholz erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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