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    4. S 177 OU Großerkmannsdorf / Radeberg

      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250221
    angeordnet am: 31.03.2004
    Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Arnsdorf, Stadt Radeberg und Stadt Dresden
    umfasste Gemarkung(en): Arnsdorf: T.v. Wallroda, T.v. Kleinwolmsdorf
    Stadt Radeberg: T.v. Kleinerkmannsdorf, T.v. Großerkmannsdorf, T.v. Radeberg, T.v. Ullersdorf
    Stadt Dresden: T.v. Rossendorf
    Größe: 1.455 ha
    Anzahl Besitzstände: 380

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: bisher ca. 473 T€
    Finanzierung und Zuschuss: bisher ca. 335 T€ Förderung Freistaat Sachsen
    bisher ca. 50 T€ Eigenleistung
    bisher ca. 88 T€ Beteiligung Dritter
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Allgemeines:

    Das Verfahren S 177 "OU Großerkmannsdorf / Radeberg" wurde nach den Sondervorschriften der §§ 87 Abs. 1 und 88 Nr. 1 FlurbG am 31.03.2004 als so genanntes Unternehmensverfahren angeordnet. Bisher gab es folgende Änderung des Neuordnungsgebietes:
    Geringfügige Änderung vom 14.07.2004: Ausgliederung von Kleingartenflurstücken der Gemarkung Radeberg, die entfernt von der Neubautrasse liegen und keiner Neuordnung bedürfen sowie die Einbeziehung eines zur Tauschlandbereitstellung erworbenen Flurstücks der Gemarkung Großerkmannsdorf.

    Aktueller Fördersatz:

    87 % Zuschuss für Maßnahmen der TG in der Feldflur

     

    Veröffentlichungen und Öffentliche Bekanntmachungen der Teilnehmergemeinschaft und zum Verfahrensgebiet erfolgen in der Heimatzeitung "Die Radeberger".

     

    Zum Neuordnungsgebiet:

    Das Verfahrensgebiet S 177 "OU Großerkmannsdorf/Radeberg" erstreckt sich östlich angrenzend an Radeberg. Im Norden verläuft es unterhab der Siedlung Friedrichstal entlang der S 95 und S 158 in Richtung Randsiedlung. Im Osten grenzt das Verfahren an die LNO Wallroda und verläuft entlang der Ortslage Kleinwolmsdorf bis zum Kars-wald. Der südlichste Punkt des Verfahrens befindet sich an der B 6. Von dort aus verläuft die Grenze entlang der Prießnitzaue über den östlichen Ortsrand von Kleinerkmannsdorf und Großerkmannsdorf zur Stadtgrenze von Radeberg. Es gehört keine Ortslage zum Verfahrensgebiet.

    • Das Verfahrensgebiet S 177 "OU Großerkmannsdorf/Radeberg" ist stark landwirtschaftlich geprägt. Die Bedingungen sind im Verfahrensgebiet sehr unterschiedlich, teilweise ungünstig aufgrund minderer Bodengüte oder topografischer Verhältnisse.
    • Das Verfahren wurde angeordnet mit dem Ziel den entstehenden Landverlust, der durch die Neubautrasse der S 177 verursacht wird, großräumig zu verteilen und so auch zur Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur beizutragen.
    • Ebenso werden durch die Baumaßnahme vorhandene Gewässer und bestehende Wege- und Straßenverbindungen unterbrochen, wodurch die Entwässerung gestört und die Zuwegung zu den Grundstücken erschwert wird.
    • Die durch die Neubautrasse entstehenden Durchschneidungsschäden sollen durch bodenordnerische Maßnahmen, wie z.B. Neuregelung von Grenzen oder Flurstückszusammenlegungen ausgeglichen werden.
    • Weitere Missstände, wie auftretende Erosion, fehlende und kaputte Zuwegungen entfernt der Neubautrasse und sonstige Interessen der Teilnehmer können bei Bedarf und Finanzierbarkeit beseitigt werden.

     

    Fazit:

    Für die Betroffenen stellen alle diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 177 - OU Großerkmannsdorf / Radeberg lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Maßnahmen mildern bzw. vermeiden. Weiterhin besteht die Möglichkeit weitere Nachteile und Mängel, die nicht vom Unternehmensträger verursacht werden, durch das Neuordnungsverfahren zu beseitigen und alle Maßnahmen durchzuführen, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, die zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern. Eine Verbesserung des ökologischen Verbundes sowie des Landschaftserlebens kann ebenfalls erreicht werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Björn Schober, Vorsitzender der TGFrau Andrea Schmidt, Stellvertreterin
     
    Herr Steffen Gröber Herr Günter Müller
    Herr Matthias Hell Frau Sabine Littig
    Herr Hardi Großmann Herr Thomas Adler
    Frau Christina Tomeit Frau Martina Angermann
    Frau Gudrun Schmidt Frau Uta Schellhorn
    Herr Veit Burkhardt Herr Manfred Geißler

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Björn Schober
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03591) 5251 62434
    Email: Bjoern.Schober(at)lra-bautzen.de

    Frau Andrea Schmidt
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03591) 5251 62415
    Email: Andrea.Schmidt(at)lra-bautzen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf / Radeberg erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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