Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Laubusch-Kortitzmühle
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250171 |
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angeordnet am: | 11.08.2003 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Stadt Senftenber, Gemeinde Elsterheide, Stadt Lauta |
umfasste Gemarkung(en): | Laubusch Flur 1, 2 und 9, Lauta Flur 1, 2 und 4, Geierswalde Flur 6, Tätzschwitz Flur 1, 2, 3, 4, 5 und 6, Großkoschen Flur 1 und 2 |
Größe: | 1.037 ha |
Anzahl Besitzstände: | 102 |
Finanzierung
Finanzierung und Zuschuss: | Ausführungskosten: Zuschuss 90% + Eigenleistung der TG 10% Aufklärungssumme: Eigenanteil der Teilnehmer max. 25 €/ha |
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Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Seit circa der Jahrhundertwende wurde in der Lausitz in verschiedenen Tagebauen Braunkohle abgebaut. Diese Abbaugebiete werden heute als das "Lausitzer Revier" bezeichnet. Es erstreckt sich überwiegend zusammenhängend auf Flächen im nördlichen Bereich des Freistaates Sachsen und südlichen Teilen des Landes Brandenburg. Der Kohleabbau führte zu einer erheblichen Deformation der Erdoberfläche. Auf sächsischem Territorium sind davon Gebiete z. B. der Tagebaue Bärwalde, Nochten, Lohsa/Dreiweibern, Scheibe, Burghammer, Spreetal/Bluno, Skado/Koschen, Laubusch/Kortitzmühle, Berzdorf und Olbersdorf betroffen. Die Kohleförderung führte zur Absenkung des Grundwassers, zur Umverlegung von Gewässern und der Veränderung der Vorflut. Straßen, Bahnanlagen und Wege, die der Erschließung oder Erreichbarkeit dienten, entfielen ganz oder wurden umverlegt. Durch die Wende im Jahr 1990 wurde in den Folgejahren in fast allen Tagebauen die Kohleförderung eingestellt. Hinterlassen wurde eine Landschaft, die wenig oder nicht mehr nutzbar war.
Der Bund stellte sich der Aufgabe, sich diesen Hinterlassenschaften anzunehmen. Dazu schuf der Bund 1994 die "Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH" (LMBV) mit Sitz in Berlin.
Der Bund hat der LMBV z. B. die Aufgaben übertragen,
- diese hinterlassenen Landschaften und Liegenschaften neu zu gestalten und zwar so, dass sich Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus neu ansiedeln und entwickeln kann,
- Maßnahmen zum Naturschutz und der Landespflege durchzuführen,
- die entsprechenden Planungen der zukünftigen Nutzung in Zusammenarbeit der LMBV, mit den Bundesländern, den Kommunen und den Investoren durchzuführen und
- anschließend die Vermarktung der Liegenschaften durchzusetzen.
Die Abbaugebiete wurden mit der Übertragung dieser Aufgaben an die LMBV jetzt Sanierungsgebiete. Zum Einen musste die hinterlassene Erdoberfläche durch Sanierungsmaßnahmen wieder nutzbar gemacht werden; zum Anderen müssen die hinterlassenen Kataster- u. Eigentumsverhältnisse aufgearbeitet werden und durch neue mit der künftigen Nutzung überein-stimmende, zweckgerechte Kataster- und Eigentumsverhältnisse verändert oder ersetzt werden.
Die neuen zweckgerechten Kataster- und Eigentumsverhältnisse lassen sich durch Maßnahmen der Ländlichen Neuordnung auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes am effektivsten herstellen. Dazu vereinbarten der Freistaat Sachsen und die LMBV im Juli 2001 in einer Rahmenvereinbarung Regelungen zur Durchführung von vereinfachten Neuordnungsverfahren in Sanierungsgebieten der LMBV. In dieser Vereinbarung sind 12 vereinfachte Neuordnungsverfahren enthalten. Die Gesamtfläche, die in etwa der Neuordnung unterliegt, beträgt fast 18.000 ha. Die LMBV beteiligt sich an den Verfahrenskosten.
Die überwiegende Anzahl der Verfahren ist bereits durch Beschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE Kamenz) bestandskräftig angeordnet. Die Neuordnungsgebiete wurden durch die LMBV in Zusammenarbeit mit dem ALE Kamenz sachgerecht von den übrigen Gebieten abgegrenzt.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Laubusch-Kortitzmühle setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende | Frau Mirka Schweitzer, Stellvertreterin |
Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Kontakt
Ansprechpartner
Frau Katrin Thiem
Vorstandsvorsitzende
Telefon: (03591) 5251 62435
Email:
Frau Mirka Schweitzer
Stellvertreterin der Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62412
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Laubusch-Kortitzmühle
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Laubusch-Kortitzmühle
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Vorstandsvorsitzende Frau Katrin Thiem
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Laubusch-Kortitzmühle
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Laubusch-Kortitzmühle erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: