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    Teilnehmer­gemeinschaft Fischbach


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 251421
    angeordnet am: 14.06.2019
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Arnsdorf
    umfasste Gemarkung(en): Teile von Fischbach, Seeligstadt, Arnsdorf
    Größe: 798 ha
    Anzahl Besitzstände: 624

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Flurbereinigungsverfahren wird angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege.

    Aufgrund der besonderen topographischen, geologischen und baulichen Verhältnisse tritt im Bereich des Dörnigbornwassers bei Fischbach häufig eine Hochwassersituation ein. Bei Starkniederschlägen fließen die Wassermassen ungehindert von den angrenzenden Flächen ins Dörnigbornwasser und dann in Richtung Ortslage ab und verursachen große Schäden in der Feldflur und der Ortslage.

    Mit einem Gesamtkonzept sollen die hydrologischen und ökologischen Verhältnisse und die Vorflutgräben verbessert werden.

    Der Oberflächenwasserabfluss soll maßgeblich verzögert werden. Infolge dessen sollen die Niederschlagsmengen länger in der Fläche gehalten werden, um so die Abflussspitzen der Wassermengen entscheidend zu senken und damit die Erosions- und Überschwemmungsgefahren zu mindern. Die Erosions-  und Hochwasserschützenden Maßnahmen sollen möglichst mit Maßnahmen der Landschaftsgestaltung und –pflege sowie des Naturschutzes durchgeführt werden.

    Die dafür notwendige Flächenverfügbarkeit zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll durch eine nutzungsorientierte Neugestaltung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens erreicht werden.

    Darüber hinaus sollen zur ökonomischen Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen und Erschließung der Flurstücke einzelne Landwirtschaftswege ausgebaut und flächenhaft die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden.

    Vorhandene Wege und verlegte Gewässerläufe liegen teilweise auf privatem Grund. Diese unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse sind nur in einem Flurbereinigungsverfahren in Verbindung mit einem ausreichenden und zweckmäßigem Wege- und Gewässernetz neu zu ordnen und zu regeln.

    Im Flurbereinigungsgebiet besteht oft keine Übereinstimmung zwischen dem rechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Nutzung. Darüber hinaus ist das Grundeigentum zum Teil zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu schaffen, sind die Flurstücke neu zu ordnen. Sie sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und zusammengelegt werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Fischbach setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Björn Schober, Vorsitzender der TGFrau Anja Lehmann, Stellvertreterin
     

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Björn Schober
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03591) 5251 62434
    Email: Bjoern.Schober(at)lra-bautzen.de

    Frau Anja Lehmann
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03591) 5251-62444
    Email: anja.lehmann(at)lra-bautzen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Fischbach
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Fischbach
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Fischbach, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
    Teilnehmergemeinschaft Fischbach
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Fischbach erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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