Teilnehmergemeinschaft Fischbach
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 251421 |
---|---|
angeordnet am: | 14.06.2019 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Arnsdorf |
umfasste Gemarkung(en): | Teile von Fischbach, Seeligstadt, Arnsdorf |
Größe: | 798 ha |
Anzahl Besitzstände: | 624 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
---|
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Flurbereinigungsverfahren wird angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege.
Aufgrund der besonderen topographischen, geologischen und baulichen Verhältnisse tritt im Bereich des Dörnigbornwassers bei Fischbach häufig eine Hochwassersituation ein. Bei Starkniederschlägen fließen die Wassermassen ungehindert von den angrenzenden Flächen ins Dörnigbornwasser und dann in Richtung Ortslage ab und verursachen große Schäden in der Feldflur und der Ortslage.
Mit einem Gesamtkonzept sollen die hydrologischen und ökologischen Verhältnisse und die Vorflutgräben verbessert werden.
Der Oberflächenwasserabfluss soll maßgeblich verzögert werden. Infolge dessen sollen die Niederschlagsmengen länger in der Fläche gehalten werden, um so die Abflussspitzen der Wassermengen entscheidend zu senken und damit die Erosions- und Überschwemmungsgefahren zu mindern. Die Erosions- und Hochwasserschützenden Maßnahmen sollen möglichst mit Maßnahmen der Landschaftsgestaltung und –pflege sowie des Naturschutzes durchgeführt werden.
Die dafür notwendige Flächenverfügbarkeit zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll durch eine nutzungsorientierte Neugestaltung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens erreicht werden.
Darüber hinaus sollen zur ökonomischen Bewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen und Erschließung der Flurstücke einzelne Landwirtschaftswege ausgebaut und flächenhaft die Eigentumsverhältnisse neu geregelt werden.
Vorhandene Wege und verlegte Gewässerläufe liegen teilweise auf privatem Grund. Diese unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse sind nur in einem Flurbereinigungsverfahren in Verbindung mit einem ausreichenden und zweckmäßigem Wege- und Gewässernetz neu zu ordnen und zu regeln.
Im Flurbereinigungsgebiet besteht oft keine Übereinstimmung zwischen dem rechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Nutzung. Darüber hinaus ist das Grundeigentum zum Teil zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu schaffen, sind die Flurstücke neu zu ordnen. Sie sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und zusammengelegt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Fischbach setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
---|---|
Herr Björn Schober, Vorsitzender der TG | Frau Anja Lehmann, Stellvertreterin |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Fischbach
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Fischbach
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
Teilnehmergemeinschaft Fischbach
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Fischbach erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: