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    Die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen ist bereits für das geplante Flurbereinigungsverfahren B 169 OU Stauchitz tätig.

    Im April 2016 hat die Landesdirektion den Antrag auf das Unternehmensflurbereinigungsverfahren gestellt, weil das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Leipzig den 3. Baubschnitt der B 169 verwirklichen will. Seitdem arbeiten die Oberen Flurbereinigungsbehörden von Nordsachsen und Meißen an der Vorbereitung des Verfahrens.

    Da die Länge der Trasse und die damit verbundenen Bodenordnungsmaßnahmen die Kapazitäten eines einzelnen Landkreises überstiegen hätten, wurde das Gebiet auf die beiden Landkreise Nordsachsen und Meißen verteilt. Der Verlauf der Grenze zwischen den beiden Verfahren orientiert sich an flurbereinigungstechnischen und -rechtlichen Grundsätzen. Für beide Verfahren mussten umfangreiche vorbereitende Arbeiten geleistet werden.

    Im März 2021 wurde die Reichsbodenschätzung überprüft für die Beweissicherungsarbeiten zur Wertermittlung unter der zukünftigen Trasse. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Eigentümer der vom Bau betroffenen Flächen an anderer Stelle Tauschland von gleichem Wert erhalten können.

    Im Folgenden Video sind die wichtigsten Informationen zur bisherigen Planung des Flurbereinigungsverfahrens und zu den nächsten Schritten noch einmal zusammengefasst:

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    Nach der Aufklärung (Information aller Eigentümer über Zweck und Inhalt des Verfahrens) erfolgt zeitnah zur Planfeststellung für den Bau der Straße die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens. Damit gründet sich die Teilnehmergemeinschaft. Erste Amtshandlung wird in einer Teilnehmerversammlung die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft sein. Die Ladung erfolgt öffentlich durch die Obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Meißen.

    Mit der Wahl und Bestätigung des Vorstandes ist die Teilnehmergemeinschaft handlungsfähig und kann die Planung der Neuordnung beginnen.


    1: Die Phasen des Flurbereinigungsverfahrens und ihre wichtigsten Bestandteile.

    Hier können Sie sich den vorläufigen Umring und das geplante Verfahrensgebiet als SHAPE-Datei herunterladen:

    Neuordnungsgebiet Shape (zip)

    Hier finden Sie noch einmal den Bekanntmachungstext zur Aufklärung:

    Einladung

     

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