• Teilnehmer­gemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach)


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 120051
    angeordnet am: 09.09.2022
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Stadt Dresden
    umfasste Gemarkung(en): Schönborn
    Größe: 125 ha
    Anzahl Besitzstände: 19

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Die Landeshauptstadt Dresden (Umweltamt) plant die Offenlegung und Renaturierung des derzeit verrohrten Schönborner Wiesenbachs westlich der Langebrücker Straße in der Gemarkung Schönborn. Durch diese Maßnahme entsteht ein Verlust landwirtschaftlich genutzter Fläche. Es werden Agrarflächen zerschnitten und bestehende Zuwegungen unterbrochen, was zu einem erhöhten Bewirtschaftungsaufwand in der Landwirtschaft führt. Weiterhin entstehen durch die Zerschneidung unwirtschaftlich geformte Splitterflächen, die dann nicht mehr selbständig landwirtschaftlich nutzbar sind. Durch derzeit schon und zukünftig noch verstärkt fehlende Zuwegungen existieren und entstehen Flächen, die nicht selbständig bewirtschaftbar sind.

    Durch fehlende Pflege ist der öffentlich gewidmete Roter Grabenweg an der südlichen Grenze des Flurbereinigungsgebietes stark überwachsen und nicht mehr für landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar. Die Brücke über den Roter Graben ist aufgrund eines Sanierungsstaus ebenfalls nicht mehr für landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar. Somit besteht keine direkte landwirtschaftliche Verkehrsbeziehung mehr zwischen dem Flurbereinigungsgebiet und den westlich des Roter Grabens gelegenen Ortschaften und Stadtteilen der Landeshauptstadt Dresden. Die landwirtschaftlichen Flächen im Flurbereinigungsgebiet als auch in der übrigen Gemarkung Schönborn werden größtenteils von Landwirtschaftsbetrieben westlich des Roter Grabens bewirtschaftet. Der landwirtschaftliche Verkehr durchfährt derzeit die Ortslagen Schönborn bzw. Langebrück und beeinträchtigt dort phasenweise (z.B. während der Erntezeit) die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. In der Ortslage Langebrück kommt es zudem aufgrund der beengten Straßenverhältnisse häufig zu Konflikten im Begegnungsverkehr.

    Die Flurbereinigung ermöglicht durch die Schaffung von Landschaftselementen eine Verbesserung des Landschaftsbildes und der Ökologie. Durch die Offenlegung und Renaturierung des Schönborner Wiesenbachs und der damit zusammenhängenden Bildung eines Gewässerrandstreifens entsteht ein neues Landschaftselement im Flurbereinigungsgebiet. In der Vergangenheit wurden durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet umgesetzt, deren Integration in die Eigentumsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzung optimiert werden kann.

    In Teilen des Flurbereinigungsgebietes ist die Verfügbarkeit des Grundeigentums für Grundstücks-eigentümer eingeschränkt, weil Flurstücke über keine rechtlich gesicherte Erschließung verfügen. Flurstücksgrenzen des Liegenschaftskatasters und die tatsächliche Nutzung weichen vor allem auf landwirtschaftlichen Flächen voneinander ab.

    Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen die beschriebenen Nachteile und Konflikte abgemildert bzw. aufgelöst werden, indem unter anderem

    • das ländliche Wegenetz verbessert wird, 

    • der ländliche Grundbesitz zusammengelegt und neu geordnet wird,

    • ungeklärte Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten, insbesondere an Straßen und Wegen, aufgelöst und geregelt werden,

    • Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt werden und

    • erosionsmindernde Maßnahmen umgesetzt werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach) setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Marcus Zurell, Vorsitzender der TGHerr Matthias Reinhardt, Stellvertreter
     

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Marcus Zurell
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (0351) 4884144
    Email: MZurell(at)dresden.de

    Herr Matthias Reinhardt
    Stellvertreter des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (0351) 4884016
    Email: MReinhardt(at)Dresden.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach)
    bei der Landeshauptstadt Dresden
    Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | Amt für Geodaten und Kataster | Abt. Bodenordnung
    Ammonstraße 74
    01067 Dresden


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach)
    bei der Landeshauptstadt Dresden
    Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | Amt für Geodaten und Kataster | Abt. Bodenordnung
    Postfach 120020
    01001 Dresden


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach), sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Marcus Zurell
    Teilnehmergemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach)
    bei der Landeshauptstadt Dresden
    Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | Amt für Geodaten und Kataster | Abt. Bodenordnung
    Postfach 120020
    01001 Dresden


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Dresden-Schönborn (Wiesenbach) erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de