Wertermittlung
Unterlagen zur Wertermittlung im Neuordnungsverfahren Großlehna
Nachfolgend finden Sie alle Unterlagen, die für die Wertermittlung im Neuordnungsverfahren Großlehna relevant sind.
Die Erläuterung der Wertermittlung erfolgte im Rahmen einer öffentlich bekanntgemachten Teilnehmerversammlung am 19. August 2026 im Kreativ- und Kommunikationszentrum (KuK) in Markranstädt.
Aktuell haben Sie die Möglichkeit, die Wertermittlung einzusehen und etwaige Einwendungen bis zum 16. September 2026 schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft (TG) vorzubringen. Kontaktmöglichkeit finden Sie hier.
Über die eingegangenen Einwendungen entscheidet anschließend der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Soweit erforderlich, wird die Wertermittlung entsprechend angepasst.
Da das Verfahren in zwei Teilverfahren – Ortslage und Feldlage – unterteilt wurde, sind die Karten entsprechend den jeweiligen Teilverfahren sortiert. Der sogenannte Wertermittlungsrahmen, der die Grundlage der Wertermittlung bildet, gilt für beide Teilverfahren gleichermaßen. Die Karten zur Reichsbodenschätzung sind ebenfalls verfahrensübergreifend dargestellt.
Möglichkeiten zur Einsichtnahme
Die Unterlagen können an folgenden Stellen vom 20. August bis zum 16. September 2026 eingesehen werden:
- Technisches Rathaus der Stadt Markranstädt, Markt 11, Raum 212
zu den Öffnungszeiten:
Dienstag: 08:30–17:30 Uhr
Donnerstag: 08:30–16:30 Uhr
Freitag: 08:30–11:00 Uhr - Teilnehmergemeinschaft Großlehna beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt,
Leipziger Straße 67, Zimmer 305 nach vorheriger telefonischer Anmeldung
- Nachfolgend auf dieser Website
Wertermittlungsrahmen
Übersicht Kartenblätter Reichsbodenschätzung
Reichsbodenschätzung Blatt 1 Reichsbodenschätzung Blatt 2
Reichsbodenschätzung Blatt 3 Reichsbodenschätzung Blatt 4
Übersicht Kartenblätter Ortslage
Übersicht Kartenblätter Feldlage
Fragen?
Bei allgemeinen Fragen zum Thema kann Ihnen unter Umständen das Video aus einem Beispielverfahren helfen.
Sollten Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertretern in Verbindung.