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      • Stelle als Bauwart / Bautechniker (m/w/d) beim Verband für Ländlichen Neuordnung (VLN) Sachsen
      • Stelle als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaften (m/w/d) beim Landratsamt Mittelsachsen
      • Stelle als Vermessungsingenieur/-in (m/w/d) bei der Stadt Leipzig

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Dreiweibern


      Verfahrensdaten

    Das Flurbereinigungsverfahren Ländliche Neuordnung Dreiweibern wurde am 05.09.2017 abgeschlossen.
    Damit ist die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Dreiweibern erloschen.
    Verfahrensnummer: 250161
    angeordnet am: 28.10.2002
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Lohsa
    umfasste Gemarkung(en): Lohsa Flur 2, 5, 6 und 7, Lippen Flur 4, Weißkollm Flur 1, 3 und 5
    Größe: 552 ha
    Anzahl Besitzstände: 42

      Finanzierung

    Finanzierung und Zuschuss: Ausführungskosten: Zuschuss 90% + Eigenleistung der TG 10%
    Aufklärungssumme: Eigenanteil der Teilnehmer max. 25 €/ha
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Seit circa der Jahrhundertwende wurde in der Lausitz in verschiedenen Tagebauen Braunkohle abgebaut. Diese Abbaugebiete werden heute als das "Lausitzer Revier" bezeichnet. Es erstreckt sich überwiegend zusammenhängend auf Flächen im nördlichen Bereich des Freistaates Sachsen und südlichen Teilen des Landes Brandenburg. Der Kohleabbau führte zu einer erheblichen Deformation der Erdoberfläche. Auf sächsischem Territorium sind davon Gebiete z. B. der Tagebaue Bärwalde, Nochten, Lohsa/Dreiweibern, Scheibe, Burghammer, Spreetal/Bluno, Skado/Koschen, Laubusch/Kortitzmühle, Berzdorf und Olbersdorf betroffen. Die Kohleförderung führte zur Absenkung des Grundwassers, zur Umverlegung von Gewässern und der Veränderung der Vorflut. Straßen, Bahnanlagen und Wege, die der Erschließung oder Erreichbarkeit dienten, entfielen ganz oder wurden umverlegt. Durch die Wende im Jahr 1990 wurde in den Folgejahren in fast allen Tagebauen die Kohleförderung eingestellt. Hinterlassen wurde eine Landschaft, die wenig oder nicht mehr nutzbar war.
    Der Bund stellte sich der Aufgabe, sich diesen Hinterlassenschaften anzunehmen. Dazu schuf der Bund 1994 die "Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH" (LMBV) mit Sitz in Berlin.

    Der Bund hat der LMBV z. B. die Aufgaben übertragen,

    • diese hinterlassenen Landschaften und Liegenschaften neu zu gestalten und zwar so, dass sich Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus neu ansiedeln und entwickeln kann,
    • Maßnahmen zum Naturschutz und der Landespflege durchzuführen,
    • die entsprechenden Planungen der zukünftigen Nutzung in Zusammenarbeit der LMBV, mit den Bundesländern, den Kommunen und den Investoren durchzuführen und
    • anschließend die Vermarktung der Liegenschaften durchzusetzen.

    Die Abbaugebiete wurden mit der Übertragung dieser Aufgaben an die LMBV jetzt Sanierungsgebiete. Zum Einen musste die hinterlassene Erdoberfläche durch Sanierungsmaßnahmen wieder nutzbar gemacht werden; zum Anderen müssen die hinterlassenen Kataster- u. Eigentumsverhältnisse aufgearbeitet werden und durch neue mit der künftigen Nutzung überein-stimmende, zweckgerechte Kataster- und Eigentumsverhältnisse verändert oder ersetzt werden.

    Die neuen zweckgerechten Kataster- und Eigentumsverhältnisse lassen sich durch Maßnahmen der Ländlichen Neuordnung auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes am effektivsten herstellen. Dazu vereinbarten der Freistaat Sachsen und die LMBV im Juli 2001 in einer Rahmenvereinbarung Regelungen zur Durchführung von vereinfachten Neuordnungsverfahren in Sanierungsgebieten der LMBV. In dieser Vereinbarung sind 12 vereinfachte Neuordnungsverfahren enthalten. Die Gesamtfläche, die in etwa der Neuordnung unterliegt, beträgt fast 18.000 ha. Die LMBV beteiligt sich an den Verfahrenskosten.

    Die überwiegende Anzahl der Verfahren ist bereits durch Beschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE Kamenz) bestandskräftig angeordnet. Die Neuordnungsgebiete wurden durch die LMBV in Zusammenarbeit mit dem ALE Kamenz sachgerecht von den übrigen Gebieten abgegrenzt.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


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