| Neuordnungsgemeinde: | Arnsdorf |
| Landkreis: | Bautzen |
| Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
| Größe in ha: | 551 |
Das Verfahren Wallroda wurde nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG am 15.09.1997 als so genanntes Normalverfahren angeordnet. Bisher gab es folgende Änderungen des Neuordnungsgebietes.
1. Änderung vom 09.09.1999:
Einbeziehung von Flurstücken der Gemarkungen Kleinwolmsdorf, Arnsdorf, Kleinröhrsdorf und Radeberg um den Neuordnungsprozess umfassend zu erreichen.
2. Änderung vom 29.01.2004:
Ausgliederung von Flurstücken der Gemarkungen Wallroda und Kleinwolms-dorf für das angrenzende Unternehmensverfahren S 177 zur Ortsumfahrung Großerkmannsdorf/Radeberg
Aktuelle Fördersätze:
87 % Zuschuss für Maßnahmen in der Feldflur
70 % Zuschuss für Maßnahmen in der Ortslage
Veröffentlichungen und Öffentliche Bekanntmachungen der Teilnehmergemeinschaft und zum Verfahrensgebiet erfolgen in der Heimatzeitung "Die Radeberger".
Zum Neuordnungsgebiet:
Fazit:
Vor allem diese Nachteile und Mängel, die zur Anordnung des Verfahrens führten, sollen durch das Neuord-nungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und alle Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirt-schaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhal-tung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern. Eine Verbesserung des ökologischen Verbundes sowie des Landschaftserlebens soll erreicht werden.