In der zu Beginn des Verfahrens erfolgten Wahlveranstaltung wurde der Vorstand gewählt. Dieser nimmt die Bearbeitung und Lösung der Aufgaben wahr, die der Teilnehmergemeinschaft (TG) mit der Anordnung des Verfahrens übertragen wurde bzw. direkt durch die TG zu realisieren sind. Der Vorstand trägt vor der Teilnehmerversammlung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte) die Verantwortung gegenüber seinen Wählern zu allem, was im Verfahrensgebiet umgesetzt und bestimmt wird.
| Vorstand | Stellvertreter | |
| Herr Björn Schober, Vorsitzender | Frau Martina Mauff, stellv. Vorsitzende | |
| Herr Steffen Gröber | Herr Günter Müller | |
| Herr Matthias Hell | Frau Sabine Littig | |
| Herr Hardi Großmann | Herr Thomas Adler | |
| Frau Christina Tomeit | Frau Martina Angermann | |
| Frau Gudrun Schmidt | Frau Uta Schellhorn | |
| Herr Veit Burkhardt | Herr Manfred Geißler |
Der Vorstand berät regelmäßig (ca. vierteljährlich) zu den aktuellen Verfahrensschritten, fasst Beschlüsse und benennt Teilaufgaben.
Zu jeder Vorstandssitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die die Mitglieder des Vorstands in Kopie erhalten. Die Niederschriften können von den Beteiligten des Verfahrens zu den jeweils sie betreffenden Belangen eingesehen werden.
Vorstandssitzungen sind öffentlich, es sei denn es wird ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt benannt.
Über die Arbeit des Vorstandes wird regelmäßig in Teilnehmerversammlungen Rechenschaft abgelegt