Verfahrensbeschreibung

Neuordnungsgemeinde: Radeberg
Landkreis: Bautzen
Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Größe in ha: 1325


Allgemeines:

Das Verfahren S 177 "OU Großerkmannsdorf / Radeberg" wurde nach den Sondervorschriften der §§ 87 Abs. 1 und 88 Nr. 1 FlurbG am 31.03.2004 als so genanntes Unternehmensverfahren angeordnet. Bisher gab es folgende Änderung des Neuordnungsgebietes:
Geringfügige Änderung vom 14.07.2004: Ausgliederung von Kleingartenflurstücken der Gemarkung Radeberg, die entfernt von der Neubautrasse liegen und keiner Neuordnung bedürfen sowie die Einbeziehung eines zur Tauschlandbereitstellung erworbenen Flurstücks der Gemarkung Großerkmannsdorf.

Aktueller Fördersatz:

87 % Zuschuss für Maßnahmen der TG in der Feldflur

Veröffentlichungen und Öffentliche Bekanntmachungen der Teilnehmergemeinschaft und zum Verfahrensgebiet erfolgen in der Heimatzeitung "Die Radeberger".

Zum Neuordnungsgebiet:

Das Verfahrensgebiet S 177 "OU Großerkmannsdorf/Radeberg" erstreckt sich östlich angrenzend an Radeberg. Im Norden verläuft es unterhab der Siedlung Friedrichstal entlang der S 95 und S 158 in Richtung Randsiedlung. Im Osten grenzt das Verfahren an die LNO Wallroda und verläuft entlang der Ortslage Kleinwolmsdorf bis zum Kars-wald. Der südlichste Punkt des Verfahrens befindet sich an der B 6. Von dort aus verläuft die Grenze entlang der Prießnitzaue über den östlichen Ortsrand von Kleinerkmannsdorf und Großerkmannsdorf zur Stadtgrenze von Rade-berg. Es gehört keine Ortslage zum Verfahrensgebiet.

Fazit:

Für die Betroffenen stellen alle diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebs-wirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Ag-rarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 177 - OU Großerkmannsdorf / Radeberg lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit land-schaftspflegerischen Maßnahmen mildern bzw. vermeiden. Weiterhin besteht die Möglichkeit weitere Nachteile und Mängel, die nicht vom Unternehmensträger verursacht werden, durch das Neuordnungsverfahren zu beseitigen und alle Maßnahmen durchzuführen, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, die zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erho-lungslandschaft fördern. Eine Verbesserung des ökologischen Verbundes sowie des Landschaftserlebens kann ebenfalls erreicht werden.