| Neuordnungsgemeinde: | Bautzen, Stadt |
| Landkreis: | Bautzen |
| Verfahrensart: | Kombiniertes Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1, 4, 37 und § 87 FlurbG |
| Größe in ha: | 660 |
Die Baumaßnahme S 106 BAB Zubringer Salzenforst (2. BA) ist in die Dringlichkeitsstufe 1 des Staatsstraßenausbauplanes des Freistaates Sachen eingeordnet worden und in dem seit 30. Mai 2002 verbindlichen Regionalplan Region Oberlausitz Niederschlesien enthalten.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Bautzen, plant die o.g. Baumaßnahme.
Durch den Bau des Autobahnzubringers S 106 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Es besteht im Verfahrensgebiet, das ca. 518 ha umfasst, ein Landbedarf von ca. 15 ha für den Straßenbau sowie 16 ha für die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungs-erschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 106 lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist: