In der zu Beginn des Verfahrens erfolgten Wahlveranstaltung wurde der Vorstand gewählt. Dieser nimmt die Bearbeitung und Lösung der Aufgaben wahr, die der Teilnehmergemeinschaft (TG) mit der Anordnung des Verfahrens übertragen wurde bzw. direkt durch die TG zu realisieren sind. Der Vorstand trägt vor der Teilnehmerversammlung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte) die Verantwortung gegenüber seinen Wählern zu allem, was im Verfahrensgebiet umgesetzt und bestimmt wird.
| Vorstand | Stellvertreter | |
| Herr Björn Schober, Vorsitzender | Frau Martina Mauff, stellv. Vorsitzende | |
| Herr Antonius Rebisch | Herr Wilhelm Backhaus | |
| Herr Konrad Zieschang | Herr Michael Schmidt | |
| Herr Dietmar Bieber | Herr Johannes Krahl | |
| Herr Josef Bresan | Herr Georg Lau | |
| Herr Christian Kilank | Herr Gerold Funke | |
| Herr Peter Beer | Herr Horst Westphal | |
| Herr Benno Mark | Herr Edgar Beier | |
| Herr Heinz Frunzke | Herr Johannes Rentsch | |
| Herr Konrad Krahl | ||
| Frau Veronika Koreng |
Der Vorstand berät regelmäßig (ca. vierteljährlich) zu den aktuellen Verfahrensschritten, fasst Beschlüsse und benennt Teilaufgaben.
Zu jeder Vorstandssitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die die Mitglieder des Vorstands in Kopie erhalten. Die Niederschriften können von den Beteiligten des Verfahrens zu den jeweils sie betreffenden Belangen eingesehen werden.
Vorstandssitzungen sind öffentlich, es sei denn es wird ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt benannt.
Über die Arbeit des Vorstandes wird regelmäßig in Teilnehmerversammlungen Rechenschaft abgelegt