Verfahrensbeschreibung
| Neuordnungsgemeinde: |
Göda |
| Landkreis: |
Bautzen |
| Verfahrensart: |
Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
| Größe in ha: |
1377 |
Das Verfahren wurde angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- sind zahlreiche Wege (auch traditionelle Wege sorbischen Brauchtums) beseitigt,
- führt fehlende Wasserrückhaltung zu Bodenerosion und Überflutungen,
- sind Gräben in den Ortsfluren Dreikretscham und Liebon verrohrt,
- sind für die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
- sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen nicht mehr nachweisbar.
Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.
Die Gemeinde Prischwitz hat bereits 1992 die Aufnahme der Ortschaften Prischwitz, Sollschwitz, Dreikretscham, Storcha, Paßditz, Liebon, Zscharnitz und Muschelwitz in das Dorfentwicklungsprogramm beantragt und war von 1993 bis 1998Programmdorf.
In nahezu allen Orten sollen
- die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert werden,
- Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
- landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
- innerörtliche Gewässer naturnah saniert oder gestaltet werden,
- soll das Ortsbild erhalten und gestaltet werden,
- die notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse durchgeführt werden.