Verfahrensbeschreibung

Neuordnungsgemeinde: Bautzen
Stadt: Bautzen
Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Größe in ha: 174


Der Ausbau der B 156 (neu) ist als Umgehung von Teilen der bebauten Ortslage der Stadt Bautzen als bedeutsame Straßenverbindung eingestuft worden. Sie stellt eine von anliegender Bebauung freie Verkehrsverbindung von der Bundesstraße B 6 zur Bundesautobahn BAB 4 und weiter zur derzeitigen B 156 dar.

Nach den vorliegenden Plänen beansprucht die Straßenbaumaßnahme ca. 15 ha intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche, sowie ca. 5 ha anders genutzte Flächen.

Die Trasse der neuen Bundesstraße B 156 zerschneidet große zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen und unterbricht Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksformen und größen. Eine Erschließung ist oftmals nicht mehr gewährleistet. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen erhebliche Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur. Durch das Verfahren der Ländlichen Neuordnung kann der entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden.

Es werden dadurch Nachteile für die Betroffenen sowie für die allgemeine Landeskultur gemindert. Mit dem Verfahren der Ländlichen Neuordnung lassen sich diese Nachteile einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen mindern bzw. vermeiden.

Der Zweck des Neuordnungsverfahrens ist: