Verfahrensbeschreibung
| Neuordnungsgemeinde: |
Sohland a.d. Spree |
| Landkreis: |
Bautzen |
| Verfahrensart: |
Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
| Größe in ha: |
489 |
Die Gemeinde Wehrsdorf hat mit dem Schreiben vom 03.06.1994 Antrag auf Durchführung der Ländlichen Neuordnung gestellt. Das Verfahren wurde angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung und zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen. Es sollen Nachteile für die Landeskultur, die durch die Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen entstanden sind, beseitigt werden und dabei auftretende Nutzungskonflikte aufgelöst werden.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:
In der Ortschaft:
- die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zu Regeln,
- die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse zu verbessern,
- Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchzuführen,
- landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestalten und zeitgemäß umzunutzen,
- das Ortsbild sowie den Übergang Dorf Landschaft zu erhalten und zu gestalten,
- durch Ausweisung von Sport- und Erholungsflächen den Fremdenverkehr zu fördern.
In der Flur:
- landwirtschaftliche Flächen mit für den Naturhaushalt bedeutsamen Landschaftselementen zweckmäßig zu gliedern,
- durch Anlage von Landschaftselementen die Einwirkung der Erosion durch Wind und Wasser zu reduzieren,
- die Erschließung der Fluren durch neue landwirtschaftliche Wege zu sichern, - notwendige Bodenordnung und Reglung der Rechtsverhältnisse durchzuführen,
- Sehenswürdigkeiten der Umgebung der Ortslage durch Rad- und Wanderwege zu erschließen und den Erholungswert der Landschaft zu erhöhen.