Verfahrensbeschreibung
| Neuordnungsgemeinde: |
Panschwitz-Kuckau |
| Landkreis: |
Bautzen |
| Verfahrensart: |
Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
| Größe in ha: |
1258 |
Das Verfahren wurde angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- sind zahlreiche Wege beseitigt,
- führt fehlende Wasserrückhaltung zu Bodenerosion und Überflutungen,
- sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
- sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen zerstört und zahlreiche Grenzzeichen beseitigt,
- sind Gewässer in ihrem natürlichen Verlauf geändert.
Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.
In nahezu allen Orten sollen
- die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert werden,
- Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
- landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
- ökologische und landschaftsgestaltende Maßnahmen durchgeführt werden,
- das Ortsbild erhalten und der Übergang Dorf-Landschaft gestaltet werden,
- Gewässer saniert und naturnah entwickelt werden,
- die notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse durchgeführt werden.