Verfahrensbeschreibung

Neuordnungsgemeinde: Burkau
Landkreis: Bautzen
Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
Größe in ha: 1108


Die Gemeinde Burkau hat mit dem Schreiben vom 30.08.1996 Antrag auf Durchführung der Ländlichen Neuordnung gestellt.
Die Anordnung der Ländlichen Neuordnung in Burkau ist die wirksamste Maßnahme um nachfolgend aufgeführte Probleme zu lösen.

Ungeklärte Eigentumsverhältnisse behindern den Grundstücksverkehr und führen zur Rechtsunsicherheit. Zuwege sind zum Teil örtlich nicht mehr vorhanden. Die Verfügbarkeit über die Grundstücke ist durch teilweise fehlende Grenzzeichen erheblich eingeschränkt.
Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Bewirtschaftung größerer Pachtflächen in der Regel keine gesicherte Grundlage. Die auf Dauer angelegte Neuordnung verbessert die Rahmenbedingungen dieser Betriebe und beseitigt bzw. mindert die zuvor genannten Mängel.

Ein Großteil der ländlichen Wege befinden sich in einem schlechten Zustand. Ein modernes, dem motorisierten ländlichen Verkehr entsprechendes Wegnetz trägt maßgebend zur Senkung des Transportaufwandes und zur Minderung der Reparaturkosten bei. Es erhöht das touristische Potential und dient der gezielten Entwicklung bestimmter Landschaftsbestandteile. Die Erholungsfunktion des ländlichen Raumes wird verbessert. Gleichfalls dient ein gut ausgebautes Wegenetz der Entflechtung mit dem überörtlichen Verkehrsgeschehen und mindert somit Nutzungskonflikte.
Zum Teil fehlende oder ungenügende Wegeentwässerung gefährdet den Erhalt und die Befahrbarkeit der ländlichen Wege und erhöht die Unterhaltskosten.

Notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente wurden durch jahrelange großflächige Bewirtschaftung beseitigt. Dadurch wurden Erosionserscheinungen durch Wind und Wasser begünstigt. Die topografischen Gegebenheiten lassen sowohl auf den landwirtschaftlichen Flächen als auch im Ortsbereich erhebliche Probleme durch Wassererosion folgen. Durch geeignete Maßnahmen können die Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens wirksam minimiert werden. Die Überschwemmungsgefahr im Ortsbereich kann minimiert werden.
Gezielte landschaftspflegerische Maßnahmen steigern den landschaftsästhetischen Wert und die ökologische Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes. Die Ansprüche an eine agrarisch geprägte Kulturlandschaft sind dabei zu beachten. Die Biotopvernetzung ist zu unterstützen.

Die oftmals unzureichende technische und soziale Infrastruktur in der Ortslage kann im Rahmen der Neuordnung verbessert werden. Das stärkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch außerhalb der Landwirtschaft. Öffentliche und private Interessen werden im Verfahren wirkungsvoll in Einklang gebracht.