Verfahrensbeschreibung
| Neuordnungsgemeinde: |
Wachau |
| Landkreis: |
Bautzen |
| Verfahrensart: |
Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
| Größe in ha: |
914 |
Das Verfahren wurde angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.
Zum Neuordnungsgebiet
- Das Verfahrensgebiet liegt am Rande des Verdichtungsraumes Dresden-Radeberg, nördlich der Dresdner Heide.
- Wachau ist landwirtschaftlich geprägt. Die ursprüngliche Struktur des Waldhufendorfes ist in weiten Teilen noch heute im Kataster nachvollziehbar.Durch großflächige Bewirtschaftungsform der letzten 40 Jahre sind auch in Wachau landschaftsgliedernder Elemente in den Ackerlagen beseitigt worden.Eine Biotopvernetzung ist nur im südöstlichen Teil des Verfahrensgebietes ansatzweise vorhanden.
- Zahlreiche Wege in der Örtlichkeit befinden sich auf Privateigentum und sind im Liegenschaftskataster noch nicht erfasst.
- In der Ortslage stehen einige landwirtschaftliche Gebäude und Anlagen auf fremden Grundstücken.
- Zahlreiche Grundstücke besitzen keine rechtlich gesicherte Zuwegung.
- Die landwirtschaftliche Infrastruktur, insbesondere das Wegenetz, ist qualitativ und quantitativ nicht ausreichend.
- Durch die großflächige Bewirtschaftung sind Grenzzeichen beseitigt worden.
- Erhebliche Mängel bestehen im Bereich der touristischen Infrastruktur.
Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und alle Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.