Verfahrensbeschreibung

Neuordnungsgemeinde: Lohsa
Landkreis: Bautzen
Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
Größe in ha: 1021


Seit circa der Jahrhundertwende wurde in der Lausitz in verschiedenen Tagebauen Braunkohle abgebaut. Diese Abbaugebiete werden heute als das "Lausitzer Revier" bezeichnet. Es erstreckt sich überwiegend zusammenhängend auf Flächen im nördlichen Bereich des Freistaates Sachsen und südlichen Teilen des Landes Brandenburg. Der Kohleabbau führte zu einer erheblichen Deformation der Erdoberfläche. Auf sächsischem Territorium sind davon Gebiete z. B. der Tagebaue Bärwalde, Nochten, Lohsa/Dreiweibern, Scheibe, Burghammer, Spreetal/Bluno, Skado/Koschen, Laubusch/Kortitzmühle, Berzdorf und Olbersdorf betroffen. Die Kohleförderung führte zur Absenkung des Grundwassers, zur Umverlegung von Gewässern und der Veränderung der Vorflut. Straßen, Bahnanlagen und Wege, die der Erschließung oder Erreichbarkeit dienten, entfielen ganz oder wurden umverlegt. Durch die Wende im Jahr 1990 wurde in den Folgejahren in fast allen Tagebauen die Kohleförderung eingestellt. Hinterlassen wurde eine Landschaft, die wenig oder nicht mehr nutzbar war.
Der Bund stellte sich der Aufgabe, sich diesen Hinterlassenschaften anzunehmen. Dazu schuf der Bund 1994 die "Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH" (LMBV) mit Sitz in Berlin.

Der Bund hat der LMBV z. B. die Aufgaben übertragen,

Die Abbaugebiete wurden mit der Übertragung dieser Aufgaben an die LMBV jetzt Sanierungsgebiete. Zum Einen musste die hinterlassene Erdoberfläche durch Sanierungsmaßnahmen wieder nutzbar gemacht werden; zum Anderen müssen die hinterlassenen Kataster- u. Eigentumsverhältnisse aufgearbeitet werden und durch neue mit der künftigen Nutzung überein-stimmende, zweckgerechte Kataster- und Eigentumsverhältnisse verändert oder ersetzt werden.

Die neuen zweckgerechten Kataster- und Eigentumsverhältnisse lassen sich durch Maßnahmen der Ländlichen Neuordnung auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes am effektivsten herstellen. Dazu vereinbarten der Freistaat Sachsen und die LMBV im Juli 2001 in einer Rahmenvereinbarung Regelungen zur Durchführung von vereinfachten Neuordnungsverfahren in Sanierungsgebieten der LMBV. In dieser Vereinbarung sind 12 vereinfachte Neuordnungsverfahren enthalten. Die Gesamtfläche, die in etwa der Neuordnung unterliegt, beträgt fast 18.000 ha. Die LMBV beteiligt sich an den Verfahrenskosten.

Die überwiegende Anzahl der Verfahren ist bereits durch Beschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE Kamenz) bestandskräftig angeordnet. Die Neuordnungsgebiete wurden durch die LMBV in Zusammenarbeit mit dem ALE Kamenz sachgerecht von den übrigen Gebieten abgegrenzt.