| Neuordnungsgemeinde: | Nebelschütz |
| Landkreis: | Bautzen |
| Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
| Größe in ha: | 723 |
Der Ausbau der S 102, OU Kamenz, Teil 3 ist als Umgehung von bebauten Ortslagen der Stadt Kamenz und des Ortes Nebelschütz als bedeutsame Straßenverbindung eingestuft worden. Sie stellt eine, von anliegender Bebauung freie Verkehrsverbindung von der Staatsstraße S 97 zur Kreisstraße K 9236 dar. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Planfeststellungs-verfahren durchgeführt. Der Bau der Straße wird derzeit ausgeführt.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Meißen, ist Träger der o.g. Baumaßnahme.
Die Trasse der neuen Staatstraße S 102 zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mindern bzw. vermeiden.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist: