| Neuordnungsgemeinde: | Elstra / Burkau |
| Landkreis: | Bautzen |
| Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
| Größe in ha: | 660 |
Der vordringliche Bedarf des Neubaus der S 102 ist im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr Sachsen von 1999 festgeschrieben. Mit dieser Straßenneubaumaßnahme werden Netzlücken geschlossen und insbesondere stark frequentierte Orte, insbesondere die Stadt Elstra, vom Durchgangsverkehr entlastet. Der S 102 Neubau ist eine Verkehrsverbindung von der Staats-straße S 100 zur Autobahn A 4. Gemäß Landesentwicklungsplan wird die S 102 nach ihrer Funktion in die Verbindungsfunktionsstufe 2, überregionale / regionale Verbindungen (Verbindungen von Mittel- zu Oberzentren sowie zwischen benachbarten Mittelzentren), eingeordnet.
Ein Planfeststellungsverfahren wurde durch das Regierungspräsidium Dresden im April 2003 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss liegt noch nicht vor.
Die Trasse der neuen Staatstraße S 102 zerschneidet große zusammenhängend bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen und unterbricht Verbindungswege. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen. Die Grundstückserschließung ist zum Teil nicht mehr gewährleistet. Für die betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bedingen diese Fakten erhebliche Eingriffe in das Eigentum sowie in die vorhandene Agrarstruktur.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist: