In der zu Beginn des Verfahrens erfolgten Wahlveranstaltung wurde der Vorstand gewählt. Dieser nimmt die Bearbeitung und Lösung der Aufgaben wahr, die der Teilnehmergemeinschaft (TG) mit der Anordnung des Verfahrens übertragen wurde bzw. direkt durch die TG zu realisieren sind. Der Vorstand trägt vor der Teilnehmerversammlung (Grundeigentümer und Erbbauberechtigte) die Verantwortung gegenüber seinen Wählern zu allem, was im Verfahrensgebiet umgesetzt und bestimmt wird.
| Vorstand | Stellvertreter | |
| Frau Katrin Thiem, Vorsitzende | Herr Joachim Zschiesche, stellv. Vorsitzender | |
| Herr Georg Zschorlich | Herr Christian Gruhn | |
| Herr Hannes Heink | Herr Peter Hadank | |
| Herr Michael Walde | Herr Benno Saring | |
| Herr Bernhard Bresan | Herr Nikolaus Debik | |
| Herr Alfons Rycer | Herr Frank Weigel | |
| Herr Christoph Wowtscherk | Herr Peter Müller |
Der Vorstand berät regelmäßig (ca. vierteljährlich) zu den aktuellen Verfahrensschritten, fasst Beschlüsse und benennt Teilaufgaben.
Zu jeder Vorstandssitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die die Mitglieder des Vorstands in Kopie erhalten. Die Niederschriften können von den Beteiligten des Verfahrens zu den jeweils sie betreffenden Belangen eingesehen werden.
Vorstandssitzungen sind öffentlich, es sei denn es wird ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt benannt.
Über die Arbeit des Vorstandes wird regelmäßig in Teilnehmerversammlungen Rechenschaft abgelegt