Verfahrensbeschreibung
| Neuordnungsgemeinde: |
Guttau |
| Landkreis: |
Bautzen |
| Verfahrensart: |
Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
| Größe in ha: |
334 |
Das vereinfachte Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG wurde zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung angeordnet.
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- sind Wirtschaftswege beseitigt worden,
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- führt fehlende Wasserrückhaltung zu Bodenerrosion und Überflutungen,
- sind durch großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
- sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen zerstört und ein Großteil der Grenzzeichen beseitigt,
- sind an den Flüssen I. Ordnung Spree und Löbauer Wasser keine Gewässerrandstreifen ausgewiesen.
Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.
Im Ortsteil Brösa sollen
- das Ortsbild erhalten und gestaltet werden,
- Freiräume und Plätze zur Erhaltung des dörflichen Charakters gestaltet werden,
- dörfliche Bausubstanz mit ortsbildprägenden Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
- Gewässer saniert und naturnah entwickelt werden,
- ökologische und landschaftsgestaltende Maßnahmen durchgeführt werden,
- Rechtsverhältnisse an Grundstücken geregelt und gesichert werden.