Träger der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz ist die Teilnehmergemeinschaft, die sich aus allen Grundstücks- und Gebäudeeigentümern sowie Erbbauberechtigten eines Neuordnungsgebietes bildet. Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) ist der Zusammenschluss von Teilnehmergemeinschaften unter Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweils bestimmten Landkreises.
Der VLN unterstützt die Teilnehmergemeinschaften insbesondere bei Planung, Finanzierung und Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, die im Zuge der Neuordnungsverfahren geschaffen werden. Dies ist sinnvoll, da zur Durchführung langjähriger, gemeinsamer Aufgaben nur im Verband rationell und wirtschaftlich gearbeitet werden kann. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann der VLN auch den Verfahrensablauf durch Entlastung der Teilnehmergemeinschaften beschleunigen.
Aufgaben:
- Übernahme / Wahrnehmung von Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften nach § 18 FlurbG in Verbindung mit § 2 AGFlurbG
- Erfüllung von weiteren Aufgaben laut Satzung des Verbandes
im Bereich Planung / Ausbau:
- Erarbeitung der Bau- / Pflanzentwürfe (Ausführungsplanung)
- Unterstützung der TG bei der Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen
- Bauüberwachung, Dokumentation und Zwischenarchivierung von Maßnahmen
- Beratung der TG bei der Erarbeitung der Wege- und Gewässerpläne
im Bereich Verwaltung / Kasse:
- einheitliche Kassenführung der TG
- Buchführung aller Einnahmen und Ausgaben jeder TG im Zusammenhang mit Maßnahmen
- Verwaltung der Beteiligtenkonten
- Unterstützung bei der Beitragserhebung der TG sowie Überwachung / Mahnwesen
- Erstellung von Sachberichten / Statistiken
weitere Aufgaben:
- Ermittlung der Beteiligten (Legitimation)
- Unterstützung bei Vermessungsarbeiten
- Organisation und Steuerung der Beschaffung von Vermessungs- und Abmarkungsmaterialien
- Bearbeitung von Verfahren bzw. von Teilaufgaben in Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG im Auftrag der Landkreise
was ist noch möglich:
- Trägerschaft für Vorarbeiten und Vorplanungen vor der Einleitung eines Verfahrens
- Landzwischenerwerb zur Bevorratung von Tauschflächen
- Erstlegitimation der Beteiligten nach Anordnung eines Verfahrens
- Erarbeitung von Wege- und Gewässerplänen
- technische Unterstützung bei der Wertermittlung
- Vorbereitung von Präsentationen für Teilnehmerversammlungen in TG und anderen Informationsveranstaltungen